Rain [1]

[802] Rain, die durch einen schmalen Rasenstreif bezeichnete Grenze zwischen zwei Fluren od. Äckern verschiedener Besitzer; daher Rainen, so v.w. Grenzen. Der R. wird von beiden Nachbarn, entweder wechselweise od. zur Hälfte von Jedem abgegrast. Einen solchen R. abzupflügen ist gesetzlich verboten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 802.
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