Regimentsgericht

[931] Regimentsgericht, sonst hatte jedes Regiment ein Militärgericht, welchem der Chef des Regiments vorstand u. welches der Auditeur verwaltete. Jetzt haben nur die größeren Truppenabtheilungen, wie Brigaden u. Divisionen, besondere Auditeurs u. die untersuchungsführenden Offiziere verwalten die niedere Justiz bei den Regimentern unter den Commandeuren.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 931.
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