Commandeur [1]

[298] Commandeur (fr., spr. Kommangdöhr), 1) der Befehlshaber einer Truppenabtheilung; so gibt es Compagnie-, Bataillons-, Regiments-, Divisions-C-s. Sonst u. auch wohl noch jetzt verstand man unter Chef einen Befehlshaber, dem der Monarch eine Abtheilung als Eigenthum übertragen hatte, u. nannte C. den, der eine solche interimistisch od. so befehligte, daß ein Anderer noch über ihm in demselben Posten stand. So waren die Stabscapitäns nur C-s der Compagnien u. die Stabsoffiziere Chefs derselben, u. es gab u. gibt noch Regimentschefs (Generale, Prinzen etc.), von denen das Regiment den Namen führt, u. Regiments-C-s, die dasselbe nur commandiren; 2) (Ordensw.), so v. w. Comthur; 3) Aufseher einer Plantage; 4) Oberaufseher bei dem Wallfischfang; 5) Capitän, der das auf den Wallfischfang gehende Schiff befehligt; 6) Vorsteher der holländischen Comptoirs in Ostindien.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 298.
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