Retour

[66] Retour (fr.), 1) Rückkehr, Rückreise; 2) zurück. Daher Retourfracht, Rückfracht. Retourhandel, wenn ein Kaufmann für empfangene Waaren statt der Zahlung andere Waaren (Retourwaaren) sendet. Retourrechnung, die Rechnung über die bei Nichtannahme od. Nichtbezahlung eines Wechsels entstandenen Kosten (Retourspesen). Retourschiff, ein auf der Rückfahrt begriffenes Schiff; bes. die aus Ost- u. Westindien kommenden Schiffe. Retourwechsel, so v.w. Rückwechsel.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 66.
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