Rückwechsel

[426] Rückwechsel (Retourwechsel), ein Wechsel, welchen der Inhaber eines protestirten od. nicht bezahlten Wechsels auf den Aussteller desselben ausstellt, u. welcher die Summe des protestirten Wechsels u. der bei der Protestation entstandenen Kosten enthält.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 426.
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