Richtschnur

[147] Richtschnur, 1) so v.w. Bleiloth; 2) Schnur od. Bindfaden, an dem einen Ende mit einem Gewichte, mit dem andern Ende an eine Rolle befestigt, auf welche sie gewickelt werden kann. Mit dieser Schnur werden Linien gezogen, indem man sie vorher mit Kreide od. Kohle bestreicht, od. durch flüssige Röthelfarbe zieht, sie alsdann an den Gegenstand, auf welchen die Linie kommen soll, anhält u. gegen denselben schnappen läßt; auf diese Art Linien ziehen heißt schnüren; 3) so v.w. Vorschrift, Bestimmungsgrund des Verhaltens.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 147.
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