Rotŭlus

[403] Rotŭlus (v. lat.), 1) ein Bündel Acten od. gerichtliche Verhandlungen. Zeugenrotulus, die aus den Artikeln u. Interrogatorien, sowie aus den Protokollen über die Zeugenvernehmungen bewirkte Zusammenstellung der Fragen an die Zeugen u. deren Antworten darauf, welche in Form einer gerichtlichen Urkunde unter Gerichtshand u. Siegel ausgefertigt wird. Daher Rotuliren, einen solchen Zeugenrotel fertigen; 2) das Verzeichniß der in einem Bündel (Fascikel) enthaltenen Actenstücke.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 403.
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