Sägeuhr

[755] Sägeuhr, Uhr, welche weder durch eine Feder noch Gewichte, sondern durch ihre eigene Schwere in Bewegung gesetzt wird. In einem Gestelle ist eine gezahnte Stange mit dem obern Ende befestigt, u. an dieser Stange ist ein Uhrwerk so angebracht, daß es sich an derselben herabbewegen kann; in dem Uhrwerk ist ein Rad, welches in die Zahnstange eingreift u. sich herumdrehen muß, wenn die Uhr langsam herabgleitet. Mit diesem Rade ist das Gehwerk der Uhr verbunden. Statt des Aufziehens bei andern Uhren, wird die herabgesunkene Uhr wieder oben an der Zahnstange eingehängt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 755.
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