Zahnstange

[508] Zahnstange, eine mit Zähnen versehene gerade Stange, welche in ein Zahnrad eingreift u. zur Umwandlung einer Kreisbewegung in eine hin- u. hergehende geradlinige od. umgekehrt dient. Man macht entweder die Zähne der Z. eben u. dann werden die Zähne des Rades nach der Kreisevolvente gekrümmt, od. man macht die Zähne des Rades radial u. dann sind die Zähne der Z. nach der gemeinen Cycloide zu krümmen (vgl. Zahnräder I. C) a); auch lassen sich beide Arten der Verzahnung mit einander vereinigen. Man kann die Z. auch als ein Zahnrad von unendlich großen Halbmesser ansehen. Die größeren Z-n sind aus Eisen gegossen; bei kleineren u. feineren stellt man die Zähne durch Einschneiden her, entweder nach gemachter Eintheilung mittelst der Säge u. Feile, od. mit der Zahnstangensäge (Triebstangensäge), welche gleich die Einschnitte in der richtigen Entfernung von einander macht; od. mit dem Räderschneidzeug.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 508.
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