Sagibarones

[756] Sagibarones (Sacebarones), nach der Lex Salica (s.u. Salisches Gesetz) die aus der Volksgemeinde genommenen Beistände, welche beim Urtheilsprechen dem Könige als Urtheilsfinder od. Schöffen zur Seite standen. In keinem Gerichte sollten ihrer mehr als drei sein. Sie wurden vom Könige ernannt, welcher dazu auch Unfreie (Pueri regis) erwählen konnte, u. ihre Verletzung zog ein dreimal höheres Wehrgeld nach sich, als ihnen sonst nach ihrem Stande zugekommen wäre. In Folge der veränderten Gerichtsverfassung verschwanden sie spätestens unter Karl dem Großen, wenn sie überhaupt bis dahin sich erhielten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 756.
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