Scheinbar

[120] Scheinbar, 1) das, was scheint, bes. wenn es ein gutes, bestechendes Ansehen hat; das Gegentheil ist unscheinbar; 2) was nicht so beschaffen ist, wie es erscheint, z.B. die scheinbare Größe od. Bewegung der Sonne; 3) was wahr u. richtig zu sein scheint, ohne es zu sein, z.B. eine scheinbare Behauptung, ein scheinbarer Beweis.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 120.
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