Schmitze

[331] Schmitze, 1) die äußerste Schnure an einer Peitsche, von Zwirn od. Seide geflochten, welche bes. viel zu dem hellen Knall der Peitsche beiträgt; 2) Farbe, womit Leder gefärbt wird; 3) beim Tuchscheren eine fehlerhafte Stelle, wo das Haar durch zu rasches Fortrücken der Scheere treppenartig abgeschnitten wurde; 4) so v.w. Schmitz 4).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 331.
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