Schnarrposten

[337] Schnarrposten, ein Posten, welcher eine Truppe vor dem Eintritt eines unerwarteten Ereignisses schützen soll. Sie werden z.B. bei Feldwachen zwischen der Postenlinie u. der Feldwache aufgestellt, damit sich ein die Postenlinie durchbrechender Feind der Feldwache nicht unerwartet nähern kann. Im Frieden werden S. als Avertissementsposten ohne Obergewehr an Orte gestellt, welche dicht an der Wache liegen, von derselben aber nicht übersehen werden können.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 337.
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