Schrank [1]

[416] Schrank , 1) ein Behältniß zum Aufbewahren von allerlei Gegenständen, welches gewöhnlich höher als breit ist, u. dessen vordere Seite ganz mit einer einfachen od. Doppelthüre verschlossen werden kann. Die schmalen Breter, an welche die Thür stößt, heißen Beistöße, daher Seiten-, Ober- u. Unterbeistoß. Größere u. innere Einrichtung sind nach der verschiedenen Bestimmung, z.B. bei Bord-, Vorraths-, Wirtschafts-, Wäsch-, Kleider-, Bücherschränken, sehr verschieden; 2) eine Hirschfährte, s.d. a).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 416.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: