Schuhnägel

[450] Schuhnägel (Schuhzwecken), Zwecken von verschiedener Größe u. Gestalt zum Beschlagen der Absätze u. Sohlen der Schuhe u. Stiefeln; sie haben runde platte, runde gewölbte, facettenartige od. halbe, lange, gebogene Köpfe; die Sohlennägel sind 1/41/2 Zoll, die Absatznägel 3/47/8 Zoll lang. Vgl. Schuhpinnen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 450.
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