Schulinspection

[464] Schulinspection (Schulvorstand), Aufsichtsbehörde über die Schulen, gewöhnlich zusammengesetzt aus Geistlichen u. Weltlichen. In den Städten wird sie gewöhnlich durch den ersten Geistlichen u. den Magistrat, bei den Landschulen durch die Superintendenten od. Dekane u. einen weltlichen Beamten gebildet. Die beiden Mitglieder sind einander coordinirt, u. bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet die Oberbehörde, welcher sie überhaupt untergeordnet sind. Die gelehrten Schulen stehen fast überall unmittelbar unter dem Consistorium u. Ministerium.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 464.
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