Superintendent

[100] Superintendent (v. lat.), schon in der Katholischen Kirche obere Geistliche, welche die Aussicht über die Geistlichen einer Diöcese hatten, unter dem Bischof standen u. in andern Gegenden auch Decane od. Dechanten hießen. Diese Würde ging auch in die Lutherische Kirche über, wo der S. (Anfangs Superattendent), welcher selbst ein Pfarramt verwaltet, die Aufsicht über die Geistlichen, die kirchlichen Angelegenheiten u. Schulen einer Ephorie hat, auch wohl Inspectoren, Präpositoren od. Adjuncten als Gehülfen unter sich hat. In Sachsen stellte man S. bei der ersten Kirchenvisitation (1528) an. Der erste S. einer Provinz od. eines kleinen Landes heißt Generalsuperintendent. In Preußen wurden die Generalsuperintendenten seit 1829 eingesetzt. In Baiern u. Baden wird der S. Decan genannt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 100.
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