Superintendént

[209] Superintendént (lat.), Oberaufseher, Inspektor; besonders in evangelischen Landeskirchen der erste Geistliche einer Ephorie, der Wirksamkeit und Wandel der Geistlichen sowie die Verwaltung der Kirchenärare etc. zu überwachen hat. Über sämtlichen Superintendenten einer Provinz oder einer Landeskirche steht ein Generalsuperintendent. In Süddeutschland wird der S. Dekan genannt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 209.
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