Schweißschnur

[618] Schweißschnur, nach dem Jagdrecht mancher Gegenden eine Schnur von bestimmter Länge; der Jäger darf einen angeschossenen Hirsch in das benachbarte Revier verfolgen, wenn der Abstand zwischen dem Anstande u. dem Anschusse u. der ersten Schweißfährte nicht länger ist als diese Schnur.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 618.
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