Seelbad

[747] Seelbad, im Mittelalter eine von einer Person zum Heil ihrer od. der Ihrigen Seele gemachte Stiftung, wornach arme Leute in den öffentlichen Badestuben od. auf dem Platten Lande in geistlichen Wohnungen unentgeltlich ein Bad erhielten, womit zuweilen auch eine Mahlzeit verbunden war. Auch andere Spenden, welche von Testirern zu ihrem u. der Ihrigen Seelenheile bestimmt waren, hießen Seelbäder, vgl. Seelgeräth.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 747.
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