Seidenhandel

[783] Seidenhandel, der Handel mit roher Seide od. auch mit seidenen Waaren. Die seidenen Zeuge werden in größeren Seidenhandlungen meist nach dem Stabe verkauft u. aus Italien, Südfrankreich, bes. Lyon, zum Theil aus Deutschland bezogen; s.u. Seide S. 780.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 783.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: