Signatur

[80] Signatur (v. lat.), 1) ein Zeichen, wodurch die Reihenfolge, die Ordnung, der Werth einer Sache angegeben wird; 2) ein Zeichen, durch welches die Aufeinanderfolge der Bogen einer Druckschrift u. Ordnung, in welcher sie beim Binden zusammengefalzt werden müssen, leichter erkannt wird. Zur S. dienen entweder die Buchstaben des Alphabets (mit Weglassung des Vu. W, so daß das Alphabet nur 23 Buchstaben hat) od. Zahlen. Der Buchstabe wird auf den untern Rand der ersten Seite gedruckt, ebenfalls auf der dritten Seite od. auf dem zweiten Blatte mit dem Zusatze einer 2, u. bisweilen auch noch auf der fünften Seite od. dem dritten Blatte mit dem Zusatze einer 3. Ist ein Buch stärker als ein Alphabet od. 23 Bogen, so dienen Aa, Bb etc., 2 A 2 B etc. zur S. Gebräuchlicher sind jetzt Zahlen, wo alsdann auf der dritten Seite od. dem zweiten Blatte des Bogens der Zahl noch ein Sternchen beigefügt wird. 3) die kleine Vertiefung an der vorderen Seitenfläche der Lettern u. 4) auch die Stelle in der Gießform, wo sich das stählerne Stäbchen, wodurch diese Vertiefung gebildet werden soll, befindet. Diese Vertiefung dient bes. bei der Vergleichung der Lettern nach dem Gusse als Richtschnur. Man hat Schriften mit 1,2,3 S-en; vgl. Schriftgießer; 5) so v.w. Namensunterschrift od. die Buchstaben, welche statt derselben gebraucht werden; 6) sonst gewisse Übereinstimmung, welche Pflanzen od. auch thierische Theile der Form nach mit Gliedern des menschlichen Körpers od. dessen Zufällen beigemessen wird, in so fern sie zu Andeutung ihrer Heilkräftigkeit in Krankheiten dienen sollen; 7) die Gebrauchsanweisung des Arztes auf einem Recepte, s.d. 1) f); 8) die Bezifferung der Noten des Generalbasses, s.d.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 80.
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