Sitzgeld

[149] Sitzgeld, 1) die Summe, welche die Beisitzer eines Gerichtes bekommen; 2) das Geld, welches die Häusler auf dem Lande dem Grundherrn zu entrichten haben; 3) (Sitzgebühren), die Kosten, welche ein Gefangener für den Untersuchungs- u. Strafarrest zu entrichten hat; 4) so v.w. Stuhlgeld.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 149.
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