Stuhlgeld

[5] Stuhlgeld, 1) kleine Summe, welche der Käufer eines Hauses dem Verkäufer außer dem bestimmten Kaufpreise bezahlen muß; 2) auf manchen Universitäten Geld, welches der Famulus des Docenten von den Zuhörern erhält.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 5.
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