Sonnenlehn

[286] Sonnenlehn, einzelne Besitzungen, welche bei niemand in die Lehn gehen, keinen Ritterdienst leisten u. von allen Abgaben frei sind. Unter andern war Hennegau ein solches, indem es von niemand, nicht einmal vom Kaiser die Lehn nahm, obgleich es zum Reichsverbande gehörte. Bei Übernahme eines solchen Guts ritt sonst der Lehnsfolger geharnischt vor Aufgang der Sonne ins Freie u. focht dreimal mit entblößtem Schwert gegen die aufgehende Sonne. Daher haben auch Einige das Wort erklärt, weil die Besitzer solcher Lehn gleichsam niemand außer die Sonne (Gott) als Herr über sich erkannt; Andere erklären S. als corrumpirt aus Sunnlehn, d.i. besondere Lehn, die nicht Reichslehn od. andere waren.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 286.
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