Spielzeug

[551] Spielzeug, eine Unterhaltung u. Beschäftigung für Kinder. Es muß zweckmäßig, d.h. Bildungsmittel für Körper u. Geist sein; am wenigsten darf es die Gesundheit u. Sittlichkeit gefährden, z.B. durch giftige Farben, Darstellung obscöner Gegenstände etc. Das S. ist der Gegenstand der Industrie mehrer Gewerke, bes. der Drechsler, Buchbinder, Klempner u. Zinngießer. Sonst war vorzugsweise Nürnberg durch seine Spielwaaren berühmt, jetzt sind dieselben auch anderwärts, namentlich im Schwarzwald, Thüringer Wald, Tyrol, Sächsischen Erzgebirge etc. ein bedeutender Industriezweig geworden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 551.
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