Stammrolle

[678] Stammrolle, Verzeichniß, in welchem alle in der Gemeinde Geborenen, die in der Gemeinde Angesessenen u. seßhaften Beamten, die daselbst wohnhaften u. in Diensten stehenden Personen männlichen Geschlechtes über 19 Jahren aufgenommen sind. Die S. bildet in Preußen die Grundlage des Ersatz- u. Ausbebungswesens, da durch sie eine zu verlässige Übersicht von der Gesammtzahl der waffenfähigen Mannschaft erhalten u. danach die Aushebung des Ersatzes gleichmäßig vertheilt wird. Sie wird in den Städten durch die Magistrate, auf den Dörfern durch die Gemeindevorsteher alljährlich gefertigt u. von den Landräthen revidirt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 678.
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