Stempeln

[758] Stempeln, mittelst eines Stempels ein Zeichen auf etwas drücken, theils als Merkmal der Güte, Echtheit, Richtigkeit, z.B. bei Maßen u. Gewichten, theils wie z.B. bei Spielkarten, Kalendern, Zeitungen u. bei Papier, welches zu gerichtlichen Verhandlungen bestimmt ist, als Zeichen, daß die bestimmte Abgabe an den Staat davon entrichtet ist; theils, wie ein Postgegenständen, zur Angabe der Auf- u. Ausgabezeit, zur Entwerthung der Briefmarken etc.; st Stempel. Die Stempel werden theils in Farbe aufgedrückt, theils in Blei eingeschlagen (vgl. Plombiren).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 758.
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