Sterbelehn

[778] Sterbelehn, 1) Geldsumme, welche nachdem Tode eines Erbzinnsmanns von den Erben an den [778] Grundherrn gezahlt werden muß, zur Anerkennung des Lehnsverhältnisses, in welches sie an Stelle des Verstorbenen treten; 2) (eigentliches S., Mortuarium), eine als Reallast auf den Gütern persönlich freier Bauern ruhende Berechtigung des Lehns- u. Erbzinsherrn auf einen bestimmten Gegenstand od. Theil des Nachlasses (z.B. das beste Stück Rindvieh ausdem Stalle, daher Besthaupt).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 778-779.
Lizenz:
Faksimiles:
778 | 779
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika