Strafbills

[886] Strafbills, in England Gesetze, durch welche die Krone im Verein mit dem Parlament ausnahmsweise bei besonderer Häufung der Verbrechen u. bei ausgebrochenem Aufruhr für die bedrohten Landestheile u. auf gewisse Zeit von den gewöhnlichen Gesetzen abweichende Strafbestimmungen erläßt. Sie waren bes. zur Zeit vor Vertreibung der Stuarts häufig. Vergl. Ausnahmsgesetze.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 886.
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