Strafstuhl

[896] Strafstuhl (Zwangsstuhl), eine aus den Irrenanstalten auch in die Arbeits- u. Zuchthäuser als Disciplinarmittel übergegangene Vorrichtung, bei welcher der Sträfling mittelst Riemen in einen Armstuhl in der Art festgeschnallt wird, daß ihm durchaus keine Bewegung seines Körpers möglich ist. Der S. ist eine sehr gefürchtete Strafe, weil das lange Sitzen mit unbeweglicher Körperhaltung nicht nur dem Bestraften körperliche Pein, sondern auch durch die damit verbundene Langeweile eine große geistige Abspannung verursacht. Da er nichtsdestoweniger bei nicht zu lang andauernder Anwendung der Gesundheit unnachtheilig ist, so ist seine Einführung neuerdings mehrfach an Stelle der körperlichen Züchtigung empfohlen worden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 896.
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