Superiorität

[100] Superiorität (v. lat.), 1) höhere Stellung sammt den damit verbundenen Ansprüchen u. Rechten; 2) die Überlegenheit, Vorrang, Obergewalt; 3) (Log.), S. u. das Gegentheil, Inferiorität, das Verhältniß der Über- u. Unterordnung der Begriffe. Bei Urtheilen besteht die S. des einen darin, daß es, als ein allgemeines, das andere (niedere) als ein besonderes unter sich hat.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 100.
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