Suppletorienklage

[102] Suppletorienklage (Actio suppletoria), die Klage, vermöge deren ein Pflichttheilsberechtigter, welchem ein Testator den ihm gebührenden Pflichtteil (Portio legitima) nicht im vollständigen Betrage hinterlassen hat, von dem Haupterben die Ergänzung des daran Fehlenden verlangen kann.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 102.
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