Tabu

[191] Tabu, bei den Insulanern der Südsee 1) religiöse od. legislative Satzung über die sich mittheilende Götterkraft; 2) Heiligkeit u. Unverletzlichkeit gottgeweihter Gegenstände, Personen u. Orte; 3) die Vornehmen, als die mit dem Vorzug des T. Ausgerüsteten. Seit Einführung des Christenthums ist der Tabuglaube, welcher vielen Tausenden das Leben gekostet hat, fast gänzlich verschwunden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 191.
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