Tanzsaal

[243] Tanzsaal, ein Saal, welcher dazu bestimmt ist, daß daselbst getanzt werde; er muß mit einem Orchester versehen u. hoch, in der Decke große Zuglöcher angebracht, der Fußboden sorgfältig gearbeitet u. wo möglich parketirt od. mindestens gebohnt sein, damit kein Staub aus demselben aufsteige. Am besten hat der T. eine ganz quadrate od. runde Gestalt, höchstens darf sich die Länge zur Breite = 3: 2 verhalten. Ein T. geringerer Art heißt Tanzboden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 243.
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