Taub

[278] Taub, 1) des Gehörs beraubt, s. Taubheit; 2) unempfindlich, bes. von eingeschlafenen od. gelähmten Gliedern; 3) kraftlos, der gehörigen Kraft beraubt, so taube Fluth, so v.w. Nippfluth; 4) leer am Gehalte od. Inhalte, daher taube Gänge, taube Mittel, nicht erzführende Gänge, Mittel, Gesteine od. Gebirge; taubes Ei, so v.w. Winde; taube Blüthen, Blüthen, die nicht befruchtet sind, daher keine Frucht ansetzen, auch wohl die männlichen Blüthen bei Pflanzen mit getrennten Geschlechtern.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 278.
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