Theaterdichter

[454] Theaterdichter, 1) so v.w. Schauspieldichter; 2) ein Dichter, welcher bei einer Bühne angestellt ist, um für dieselbe Gelegenheitsgedichte, wie Prologe, Epiloge, Festspiele u. dgl. zu schreiben, auch wohl verpflichtet ist jährlich ein od. zwei Theaterstücke, welche für die Bühne bestimmt sind, die ihn angestellt hat, zu liefern od. schon vorhandene neu zu bearbeiten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 454.
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