Theeacte

[463] Theeacte, eine vom Lord North im Februar 1770 durchgesetzte Acte, nach welcher der Britisch-Ostindischen Compagnie das ausschließliche Recht gegeben wurde, den Thee zollfrei ausführen zu dürfen; nordamerikanische Colonien sollten 4 Pence für das Pfund zahlen. Amerika weigerte sich entschlossen den so besteuerten Thee anzunehmen; man erklärte jeden für ehrlos, welcher besteuerten kaufte, u. die Einwohner von Boston stürmten endlich, als Indianer verkleidet, die angelegten Theeschiffe u. warfen den Thee ins Meer; s. Nordamerikanische Freistaaten S. 55.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 463.
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