Theilbar

[464] Theilbar, 1) was getheilt werden kann, s. Theilbarkeit; 2) was bequem in kleinere Stücke od. Antheile zerlegt werden kann; 3) was getheilt werden darf; 4) (Partibilis), was, ohne wirklich zusammengesetzt zu sein, Anfangs ein Ganzes zu bilden scheint, aber bei der Reise sich ohne merkliche Zerreißung trennen läßt od. sich selbst trennt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 464.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika