Theil

[464] Theil, 1) im Allgemeinen das, was mit andern gleich- od. ungleichartigen Dingen ein Ganzes ausmacht, sei es in Zusammenhang mit dem Ganzen od. davon getrennt; 2) eine bestimmte kleinere Größe, sei sie Zahl od. Maß, welche in einer andern bestimmten Größe zwei- od. mehrmal enthalten ist; 3) ein Einzelnes in Bezug auf ein Ganzes, dem es angehört. Die T-e eines Ganzen können entweder mit demselben gleichartig (Aggregattheile) sein, wenn sie von einander u. ihrem Ganzen nur durch die Größe unterscheiden; od. ungleichartig (Elementartheile), wenn sie sich auch hinsichtlich der Qualität unterscheiden; 4) so v.w. Bergtheil, in manchen Gegenden auch der 32. Theil einer Zeche, welcher 4 Kuxe hält; 5) (Hüttenw.), so v.w. Deil; 6) bei geblümten od. gemusterten Stoffen, in welchen dasselbe Muster in der Breite mehrmals vorkommt, ein solches Muster; 7) Maß der Artillerie von Geschützen. Man nimmt nämlich den Durchmesser der Kugeln, Granaten u. Bomben als Einheit u. theilt diese bei den Kanonen in 24, bei den Wurfgeschützen in 40 T-e, nach diesen bestimmt man das Maß des übrigen Geschützes.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 464.
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