Tief [3]

[591] Tief, das, 1) ein Hauptkanal, in welchen das Wasser aus Nebenkanälen zusammenfließt; 2) das Fahrwasser, der tiefste Theil eines Gewässers, bes. in Strömen. Daher Tiefordnung, Gesetze, das Fahrwasser u. dessen Reinigung betreffend, u. Tiefherrn, die Beamten, welche die Aufsicht darüber haben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 591.
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