Todtbrennen

[645] Todtbrennen, 1) das völlige Abbrennen der Erze beim Rösten; 2) das zu starke Erhitzen beim Brennen von Kalk, Gyps, Cement, wodurch diese Substanzen zusammensintern u. dann nicht mehr fähig sind, sich zu löschen od. mit Wasser einen Brei zu bilden u. zu erhärten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 645.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: