Triangulär

[799] Triangulär (v. lat.), dreieckig, bes. in Form eines gleichseitigen Dreiecks. Trianguläres Band des Schenkelknochens, rundes Band des Schenkelknochens, s.u. Fußbänder. Trianguläre Bänder der Leber, so v.w. Seitenbänder der Leber. Trianguläre Duplicatur des Bauchfelles, der dreieckige, vom Bauchfelle gebildete Raum, in welchem das Duodenum aufgenommen ist. Trianguläres Volarband des vieleckigen u. Kopfknochens der Handwurzel, kurzes, von dem ersteren der genannten Knochen zu dem zweiten gehendes, auf der inneren Fläche der Handwurzel gelegenes Band.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 799.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: