Trinkstube

[837] Trinkstube, 1) Stube, wo sich die Trinkgäste aufhalten; 2) bei manchen Collegien ein Nebenzimmer, in welchem sich die Mitglieder während der langen Sitzungen bisweilen durch einen Trunk erholen; 3) vormals Zimmer od. Saal für geschlossene Abendgesellschaften (Clubs) von Zünften od. Gilden, wo Bier od. Wein getrunken wurde.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 837.
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