Unreif

[247] Unreif, 1) von Pflanzen u. Früchten, was in seiner Bildung noch nicht so weit vorgeschritten ist, daß es keiner Nahrung mehr bedürfen sollte, um seinen Zweck zu erfüllen; 2) von Menschen, welche in den Jahren noch nicht den Grad erreicht haben, welcher zu irgend einer Handlung erfordert wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 247.
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