Untermann

[257] Untermann, 1) so v.w. Lehnsmann od. Client; 2) der, welcher einem andern zunächst im Range folgt; 3) bei Truppen, welche in Linie aufgestellt sind, derjenige, welcher an der linken Seite des andern steht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 257.
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