Unterwürfig

[266] Unterwürfig, Eigenschaft einer Person, vermöge deren sich dieselbe der Abhängigkeit von Andern nicht nur bereitwillig fügt, sondern auch durch geflissentliches Benehmen die Gunst dessen, von welchem sie abhängig ist, zu erwerben sucht. Der höchste Grad der Unterwürfigkeit ist der sklavische Knechtssinn, welcher um äußerer Vortheile willen auch das Unwürdige duldet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 266.
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