Verjüngen

[483] Verjüngen, 1) wieder jung machen; 2) etwas nach einer Richtung zu allmälig schmäler, dünner machen; so verjüngt sich durch die Perspective der Abstand von Parallellinien, je mehr sich dieselben vom Auge entfernen. Verjüngte Säulen werden nach oben zu immer dünner, sie bekommen dadurch ein höheres Ansehen. Diese Verjüngung erfolgt jedoch nicht in einer geraden, sondern in einer nach außen etwas geschweiften Linie. Verjüngte Säulen nennt man aber auch kleinere Säulen, welche über od. neben größeren in einer Säulenstellung, z.B. an Portalen, angebracht werden; 3) ein Schiff von der, Mitte an nach dem Vorder- u. Hintertheile zu spitz zulaufen lassen; 4) etwas nach einem kleineren Maßstäbe darstellen, doch so, daß alle Theile in richtigem Verhältniß zu einander bleiben. Bei Silhouetten geschieht dies mit Hülfe des Storchschnabels u. des Gatters, bei architektonischen Zeichnungen u. bei Landkarten mit Hülfe des verjüngten Maßstabes, dessen Unterabtheilungen denen des gewöhnlichen Maßstabes vollkommen entsprechen, aber verhältnißmäßig. kleiner sind; 5) den Orgelpfeifen eine engere Mensur geben; 6) von Erzen im Kleinen eine Probe nehmen, bes. indem man die mit der Schaufel von dem Erzhaufen genommene Menge nach dem Pochen u. Mengen wiederholt theilt; 7) eine Probe machen nach verjüngtem Gewicht; vgl. Probirgewicht 2).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 483.
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