Verpfählen

[506] Verpfählen, 1) mit Pfählen od. Pallisaden versehen; 2) durch Pfähle einschließen od. versperren; 3) Vieh verpfählen, es pfänden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 506.
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