Pallisaden

[578] Pallisaden (v. fr.), 1) 5–10 Zoll starke, 9–11 Fuß lange, oben zugespitzte Hölzer, welche neben einander fast senkrecht drei Fuß tief in die Erde eingegraben werden; ist ihre Lage fast horizontal, so heißen sie Sturmpfähle, die jederzeit nur ein Hindernißmittel sind. P. können bei veränderter Einrichtung zugleich als Hinderniß-, Deckungs- u. Vertheidigungsmittel benutzt werden; sie müssen gegen directes Feuer gedeckt sein, dürfen nur schwer zu übersteigen u. schwer zu beseitigen sein. Man befestigt sie durch Nägel an einer 12 Zoll unter der Spitze angebrachten Verbindungslatte, eine gleiche Latte bringt man in der Nähe des Bodens an u. kann sie auch noch an einer außerhalb unter der Erde liegenden Schwelle (Pallisadenschwelle) befestigen. Sie finden Anwendung an der Contreescarpe[578] eines Vorgrabens, auf der Sohle des Hauptgrabens, auf dem Bankett des gedeckten Weges, zum Schluß der Kehle eines Werkes. Deckt man die Zwischenräume der gewöhnlichen P. durch eine dahinter gestellte, oben platt abgeschnittene, zwei Fuß kürzere sogenannte Brustpallisade, so erhält man eine Vertheidigungspallisade, indem die nicht gedeckten Zwischenräume der vorderen Reihe als Schießscharten, beide Reihen als Deckungs- u. Hindernißmittel dienen. Bei 10–12 Zoll starken Hölzern bildet man Scharten, indem man sie zur Hälfte in zwei nebeneinander zu stellende Hölzer einschneidet, sie heißen Tambourspallisaden. Die Vertheidigungspallisaden finden Anwendung beim Schließen der Kehle offener Werke, auf der Sohle eines breiten Grabens in der Nähe der Escarpe, auf der Barne eines Werkes, zur Bildung eines geschlossenen kleinen Werkes, sogenannten Tambours. Auch die Palankas sind Pallisadirungen. Coehorn schlug noch eine besondere Art P., die Feld- od. Drehpallisaden, vor, welche niedergeschlagen werden können; 2) lange, dünne Echinitenstacheln.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 578-579.
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